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Neuigkeiten · 22.10.2015

Bundesmeldegesetz tritt in Kraft

Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Mit diesem Inkrafttreten werden Wohnungsgeber nach §19 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, bei der An- und Abmeldung Ihrer Mieter/Mitglieder mitzuwirken.

Bundesmeldegesetz tritt in Kraft

Der Wohnungsgeber hat künftig der meldepflichtige/n Person/en den Einzug oder Auszug mittels Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Diese muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift des Eigentümers, sowie dieser nicht selbst Vermieter ist
  • die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung und
  • die Namen der meldepflichtigen Personen

Die ortsansässige Meldebehörde weist daraufhin, dass die Bearbeitung von An-, Um- oder Abmeldungen nur noch mittels der Vorlage der "Wohnungsgeberbestätigung" erfolgen kann.

In Kürze finden Sie hier das Formular der Wohnungsgeberbestätigung als PDF.

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